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Tips aus der Rubrik: Tauchen

Empfehlung der Uni Düsseldorf zur Tauchtauglichkeitsuntersuchung für Sporttaucher

Tauchtauglichkeitsuntersuchung für Sporttaucher

Das Sporttauchen erlebt in Deutschland einen einzigartigen Boom. Entsprechend ist
die Zahl der Sporttaucher in den letzten Jahren stetig angestiegen. Allein im Verband
Deutscher Sporttaucher (VDST) waren Anfang 2002 ca. 70.000 Mitglieder in 17
Landesverbänden und 920 Vereinen organisiert. Werden die Mitglieder anderer
Verbände sowie die „nicht-organisierten“ Taucher addiert, ist schnell die
Einwohnerzahl einer deutschen Großstadt erreicht.

Vorschriften und Richtlinien sind uns im Alltag gut bekannt. Sie sollen
Qualitätsstandards definieren und Kontrollinstanzen etablieren. Beim Kauf eines
Atemreglers legt z.B. jeder Taucher darauf Wert, daß das Gerät der CE-Norm
entspricht und sich für die geplanten Tauchaktivitäten -z.B. für Eistauchen-eignet.
Eine wichtige Sicherheitsmaßnahme für das Tauchen wäre bereits erfüllt, würden
Taucher ihre körperliche Leistungsfähigkeit und ihre Gesundheit genauso umsichtig
wie ihre Tauchausrüstung beurteilen. Ein Atemregler wird regelmäßig überprüft, da
sonst Garantieleistungen verfallen, oder sich der Taucher bei Funktionsausfall
unnötig in Gefahr begibt. Sollten sich nicht auch die Taucher einer regelmäßigen
fachlichen Untersuchung unterziehen?

Für Berufstaucher existieren eindeutige gesetzliche Regelungen. Die
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach Berufsgenossenschaftlichem
Grundsatz „G 31“ und die jährliche ärztliche Nachuntersuchung sind Pflicht. Die
Aufsicht wird von den Landesgewerbeärzten, den Trägern der Unfallversicherungen
und den Berufsgenossenschaften wahrgenommen. Entsprechend sind
„Erkrankungen durch Arbeiten in Druckluft“ in der Reichsversicherungsordnung als
Berufskrankheit anerkannt.

Sporttaucher stellen heute die Mehrzahl der Taucher. Für sie gibt es aber, im
Gegensatz zu den Berufstauchern, gegenwärtig weder gesetzliche Regelungen noch
Vorschriften, die eigene Tauchtauglichkeit von einem Arzt untersuchen zu lassen.
Selbst die haupt-und nebenberuflich arbeitenden Tauchlehrer benötigen „nur“ eine
Tauchtauglichkeit für Sporttaucher, da es offiziell das Berufsbild des Tauchlehrers in
Deutschland nicht gibt. Wenn selbst für die Ausbilder der Sporttaucher eindeutige
Regelungen fehlen, dann reicht es für Sporttaucher auf der Tauchbasis häufig, auf
dem Fragebogen alle Einschränkungen des Gesundheitszustandes zu verneinen, um
zum Tauchen zugelassen zu werden. Nachdem sich der Anbieter rechtlich abgesichert hat, liegt der Schwarze Peter nun beim Sporttaucher. Dieser sollte sich allerdings die Frage stellen: Bin ich für den Tauchsport geeignet? Wer sich zum
Tauchen entschließt, begibt sich in eine für den Menschen lebensungewohnte
Umgebung und geht damit freiwillig ein gewisses gesundheitliches Risiko ein. Mit
einem gesunden funktionstüchtigen Organismus läßt sich das Risiko minimieren.
Hier ist Eigeninitiative gefragt: Sporttaucher sollten aus eigenem Interesse eine
Tauchtauglichkeitsuntersuchung durchführen lassen.

Ein Sporttaucher fühlt sich nicht krank. Er betrachtet die Untersuchung als Bagatelle
und möchte die Arztpraxis möglichst ohne hohen Zeit-und Kostenaufwand mit der
Bescheinigung verlassen. Diese entspannte Einstellung kann für beide Parteien fatal
enden. Eine inadäquate Tauchtauglichkeit bezahlt der Taucher womöglich mit
seinem Leben. Nach einem Tauchunfall könnten andererseits die
Familienangehörigen und der Staatsanwalt vor der Praxistür stehen und Aufklärung
über den Untersuchungsumfang fordern. Wenn sich herausstellt, daß bei dem
Verunfallten mit einem Asthma bronchiale nur die Ohren untersucht wurden, dann
wird es auch für den Arzt kritisch.

Um derartigen Problemen zuvor zu kommen, hat die Gesellschaft für Tauch-und
Überdruckmedizin (GTÜM) Richtlinien über Mindestanforderungen an eine
medizinische Vorsorgeuntersuchung von Sporttauchern erstellt. Diese Richtlinien
entstanden in enger Zusammenarbeit mit Tauchsportverbänden und internationalen
tauchmedizinischen Gesellschaften und lehnen sich im wesentlichen an die
berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für Berufstaucher an.

Zum obligatorischen Untersuchungsumfang gehören:

• eine ausführliche Anamnese
• eine gründliche körperliche Untersuchung
• eine Otoskopie
• ein Ruhe-EKG, ggf. ein Belastungs-EKG
• eine Lungenfunktionsprüfung.

Bei Auffälligkeiten sind zusätzliche Untersuchungen zu erwägen.

Die Tauglichkeitsuntersuchung von Sporttauchern ist ein konsultativer Akt mit präventivem Charakter. Da sie nicht bestimmte Krankheiten ausschließt, sondern die körperliche Leistungs-und Anpassungsfähigkeit beurteilt, kann sie nicht zu Lasten der Krankenkassen abgerechnet werden. Es muß also ein Kompromiß zwischen
Untersuchungsqualität und -umfang einerseits und Kostenaufwand andererseits
gefunden werden. .

Ohne gesetzliche Vorschriften scheint dies eine anspruchsvolle Möglichkeit zu sein,
Sporttaucher davon zu überzeugen, eine gewisse Summe in eine standardisierte
Tauchtauglichkeit und damit in ihre Unterwasser-Sicherheit zu investieren.

Zusammenfassung:

• aus taucherischer Eigenverantwortung, aus versicherungsrechtlichen Gründen und
aus Haftungsgründen sollte niemand ohne ärztliche Tauglichkeitserlaubnis tauchen oder zum Tauchen zugelassen werden

• die Kosten für die Untersuchung müssen für den Taucher akzeptabel sein

• auch ohne gesetzliche Vorschriften muß sich jeder Taucher selbst optimal gesundheitlich auf die faszinierende Unterwasserwelt vorbereiten

• ein standardisierter „Taucher-TÜV“ bedeutet sowohl für den Taucher als auch für
den Arzt ein weitgehend effizientes und effektives Vorgehen. Unsere Einrichtung führt Tauchtauglichkeitsuntersuchungen nach den aktuellen Richtlinien der Gesellschaft für Tauch-und Überdruckmedizin (GTÜM) durch.
Untersuchungstermine können auch kurzfristig jederzeit vereinbart werden.

Eine standardisierte Tauchtauglichkeitsuntersuchung kann die Unterwasser-Sicherheit erheblich erhöhen.